Transparenz liegt uns am Herzen. Deshalb möchten wir euch heute erklären, warum wir unsere Schutzgebühren anpassen müssen.
Zum 1. Juli 2026 sind neue gesetzliche Regelungen für den grenzüberschreitenden gewerblichen Straßengüterverkehr in Kraft getreten. Durch die Erweiterung der EU-Verordnung (EG) Nr. 561/2006 gelten die Vorschriften zu den Lenk- und Ruhezeiten nun auch für Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 2,5 Tonnen.
Für die Transportunternehmen bedeutet das unter anderem:
🐾 Ausstattung bzw. Nachrüstung der betroffenen Transportfahrzeuge mit einem intelligenten digitalen Fahrtenschreiber der zweiten Generation
🐾 Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Lenk- und Ruhezeiten
🐾 Erhöhter Dokumentations- und Verwaltungsaufwand
🐾 Höhere Personal- und Betriebskosten
Unser Transportunternehmen hat uns darüber informiert, dass sich die Transportkosten aufgrund dieser neuen gesetzlichen Vorgaben erhöhen. Diese Mehrkosten müssen wir als Verein leider mittragen.
Hinzu kommt, dass in den vergangenen Jahren auch die Kosten für Tierarztbehandlungen, Medikamente, Impfstoffe, Futter und die Versorgung unserer Schützlinge erheblich gestiegen sind. Gleichzeitig ist die Spendenbereitschaft leider spürbar zurückgegangen.
Aus diesem Grund kommen wir nicht darum herum, unsere Schutzgebühren anzupassen.
Dabei möchten wir betonen:
Die Schutzgebühr ist kein Kaufpreis für ein Tier. Sie deckt lediglich einen Teil der tatsächlich entstehenden Kosten.
In der Schutzgebühr enthalten sind unter anderem:
🐾 Tierärztliche Untersuchungen und Behandlungen
🐾 Impfungen
🐾 Mikrochip und Registrierung
🐾 EU-Heimtierausweis
🐾 Entwurmung und Parasitenprophylaxe
🐾 Kastration (wenn altersbedingt möglich)
🐾 Unterbringung und Versorgung im Tierheim oder auf Pflegestellen
🐾 Professioneller und gesetzeskonformer Transport nach Deutschland
Die tatsächlichen Kosten liegen in den meisten Fällen deutlich über der Schutzgebühr. Den verbleibenden Teil finanzieren wir durch Spenden und den unermüdlichen Einsatz unserer ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer.
Wir hoffen auf euer Verständnis und bedanken uns von Herzen für eure Unterstützung. Nur gemeinsam können wir auch weiterhin Tieren in Not die Chance auf ein sicheres und liebevolles Zuhause ermöglichen. ❤️🐾
📚Quellen:
Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) – Neue Regelungen zur Fahrtenschreiberpflicht ab 01.07.2026
IHK MEO – Erweiterung der Fahrtenschreiberpflicht ab 01.07.2026
IHK Bodensee-Oberschwaben – Ausrüstungspflicht mit intelligentem Fahrtenschreiber ab 2,5 Tonnen
