Juhuuu!!!
Michaela hat die Sachkundeprüfung nach § 11 Abs. 1 Nr. 3, 5, 8 a) des Tierschutzgesetzes bestanden!
Nun muss das Veterinäramt unsere Zeugnisse nur noch prüfen und dann steht der Vermittlung unserer Schützlinge voraussichtlich nichts mehr im Wege!